|
|
Kontakt: Sendling@buerger-fuer-muenchen.de Sendling & die Welt
Sendling & die Welt, den 02.05.2010 Sendlinger Urlaubspläne 2010: „Denke lokal, das hilft auch global!“
Sendlinger ‚Kultur-Schutzaktion’: jeder Euro zählt!
Rund 68% der Bundesbürger planen für 2010 Urlaubsreisen, 15% sind noch unentschlossen, ob und wenn ja, wohin? Eine immense Verbrauchermacht zum Thema ‚Wirtschaftsförderung und Kulturschutz in Europa“! Tauziehen um die richtigen europäischen Urlaubsziele: es geht um ‚Einfluss, Macht, Euro’.
Die Reiseanalyse der ‚Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.’(F.U.R.) stellt als Prognose für 2010 fest: die „Urlaubsgedanken“ der Deutschen werden wieder forscher, bis auf 15% der nicht verreisenden Geringverdiener wollen alle Deutschen wieder reisen. Je ein Drittel davon will den deutschsprachigen Bereich, ein Drittel ans Mittelmeer, ein Drittel weiter in die Welt. Reisen ist aber nun mehr als nur ein „Umweltthema“ geworden, sondern auch eine ‚politische’ Entscheidung der Urlaubswilligen. Die sich fragen: Wie sicher ist noch das Zielland? Welches politisches System, welche Christen-Verfolger, welche anachronistische menschenrechtsfeindliche Gesellschaftssysteme und -normen unterstütze ich durch meine ,Urlaub-Euros’, die ich dort ausgebe?
Die aktuellen ‚Top-Ten’ der beliebtesten Ziele im Ausland führt Spanien an, gefolgt von Italien und Österreich, „das 2009 die Türkei überholen konnte und das mediterrane Land auf Platz vier verwies“ (F.U.R., bulletin 4/2010). Was wohl Reiseveranstalter in Deutschland mit Ziel Türkei veranlasst hat, den Wettbewerb anzuheizen; bereits jetzt werden für den Herbst und Winter 2010 extreme Billigangebote für Türkei-Reisen offeriert. Prinzipiell gilt aber: Entscheidung nur für ‚Billig!’ können „unterm Strich“ recht teuer kommen! Griechenland, das aktuell wirklich jeden Euro braucht, punktet deswegen mit ökologischen Argumenten wie „Weniger Flugkilometer helfen dem Klimaschutz“ und preiswerten Angeboten für griechische Sonnenstrände, Kultur und hofft auf europäisches ‚Urlaubs-Solidaritätsdenken’. Übrigens: darauf setzen auch Spanien und Portugal, zwei klassisch-schöne europäische Urlaubsziele!
Die ‚Bürger für Sendling’ meinen: wenn schon Urlaub, dann einer „mit Köpfchen“ und mit ‚gutem Gewissen’! Mit Verantwortungsbewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz, für europäische Stabilität! Die ‚Bürger für Sendling’ jedenfalls finden einen Urlaub in Europa - beispielsweise Grenzland Griechenland und Zypern - aktuell auch wirtschaftspolitisch für sinnvoll und empfehlenswert. (dg)
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sendling & die Welt, den 30.04.2010 Warum schweigt OB Ude (SPD)? Türkei eingestuft als potenzieller „Feind des Internets“.
ROG: Türkei droht mit ‚Meinungs-Unfreiheit’
Die ‚Reporter ohne Grenzen’ (ROG) haben neben den „Feinden des Internets“ 2010 die Türkei wegen ihrer Internet-Zensur „unter Beobachtung“ gestellt. Auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit weltweit (173 Länder) nimmt die Türkei den 103. Platz ein.
„Anlässlich des ‚Welttags gegen Internet-Zensur’ am 12. März 2010 warnte die Organisation ‚Reporter ohne Grenzen’ (ROG) vor zunehmenden Bedrohungen der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet: „Das Internet hat sich zu einem Austragungsort des Kampfes um den Zugang zu freien Informationen entwickelt. Eine steigende Zahl von Staaten versucht, ihre Online-Kontrolle auszudehnen…“ (1) Im ROG-Jahresbericht stehen abermals die zwölf Länder China, Iran, Birma, Nordkorea, Vietnam, Turkmenistan, Kuba, Saudi-Arabien, Ägypten, Usbekistan, Syrien, Tunesien. „In diesen Staaten werden unliebsame Internetnutzer systematisch verfolgt und ‚unerwünschte’ Online-Informationen oft mit großem technischen Aufwand zensiert.“ „Neben den ‚zwölf Feinden des Internets’ stellt ROG in dem Bericht wieder eine Reihe von Staaten ‚unter Beobachtung’. „Es handelt sich um Länder, in denen Maßnahmen ergriffen worden sind, die leicht zu einschneidenden Zensur-Maßnahmen missbraucht werden könnten. In diese Gruppe fallen erstmals Russland und die Türkei.“ „In der Türkei wurden mehrere tausend Seiten gesperrt, weil sie unabhängige Kommentare und Berichte zu Tabu-Themen wie Rechte von Minderheiten wie Kurden und Armenier, Kritik an der Armee, hämische oder witzige Darstellungen von Mustafa Kemal Atatürk enthielten. Die Blogger und Autoren müssen eine juristische Verfolgung befürchten.“ (1)
Erinnert sei daran, dass Hrant Dink, Christ, Journalist, Herausgeber der armenisch-türkischsprachigen Zeitung ‚Agos’ am 19.01.2007 von dem jungen türkischen Nationalisten Ogün Samast auf der Straße erschossen wurde. Der Täter rief beim Weglaufen: „Ich habe den Ungläubigen erschossen.“ Später gab er an, sein Opfer habe das türkische Volk beleidigt. (2) Dink hatte jahrzehntelang auch über heikle politische Themen geschrieben und beklagt, dass die Justiz in der Türkei nicht unabhängig sei. Der türkische Literatur-Nobelpreisträger Orhan Pamuk machte die türkische Regierung für den Journalisten-Mord mitverantwortlich. (2)
Der Münchner OB Ude ist Ehrenbürger des ostanatolischen Städtchens Pülümür mit einem ‚Christian-Ude-Kulturzentrum’ und in der Angelegenheit Münchner Ditib/Ditim-Zentralmoschee oftmaliger Ansprechpartner des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Dieser hatte den Anschlag als „abscheuliches Verbrechen“ verurteilt, nahm aber an der Beerdigung (wie andere türkische Regierungsfunktionäre) nicht teil, indem er sich mit der Begründung entschuldigen ließ, er habe einen Autobahntunnel zu eröffnen. (lt. Wikipedia, (2).
Die ‚Bürger für Sendling’ meinen: bekannte Münchner Meinungsäußerer mit einem Faible (3) für türkische Politik, beispielsweise OB Ude oder auch die ‚Süddeutsche Zeitung’, sollten die aktuelle Forderung des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan nach türkischen Gymnasien in Deutschland objektiv unter dem Blickwinkel ‚türkische Meinungsfreiheit’ betrachten… Türkische ‚getürkte Meinungsfreiheit’! Das empfiehlt sich deutlich nach dem Bericht des ‚Münchner Merkur’ mit dem Titel: „Münchens Türken verärgert – über Merkel und Erdogan“. Unter anderem mit der Erklärung der Türken in München „…über Merkel, die der Türkei nur eine privilegierte Partnerschaft mit der EU anbieten will. Und über Erdogan, der sich als Sprachrohr der türkischstämmigen Bürger betrachtet. “Erdogans Forderung nach türkischen Schulen in Deutschland ist unsinnig und kontraproduktiv“, meint der Vorsitzende des Ausländerbeirats der Stadt München, Cumali Naz. “Ich frage mich, wie er zu dieser Feststellung kommt. Mit uns hat er das nicht abgestimmt.“ Erdogan müsse begreifen, dass viele der in Deutschland lebenden Türken einen deutschen Pass hätten und er nicht für sie sprechen könne.“
Herr Cumali Naz sollte lernen: wer einen deutschen Pass hat ist deutscher Staatsbürger – und hat keiner außereuropäischen Staatsmacht zu folgen, es sei, er würde Landesverrat begehen! Cumali Naz ist aber für den EU-Beitritt der Türkei mit einem ganz eigenen Blickwinkel, wie der ‚Münchner Merkur berichtet: ‚…„Die Bereitschaft der Türkei, mit dem Iran zusammenzuarbeiten, sollte ein Warnsignal sein. Denn das zeigt, dass sich die Türkei bereits nach Alternativen zu EU umschaut“ Eine Einbindung der Türkei in die EU könne aber eine andere türkische Außenpolitik bewirken.’ (4)
Die ‚Bürger für Sendling’ verteidigen unsere europäische Demokratie, die sich nicht fremdstaatlichen Drohungen und auch nicht politischen Erpressungen beugen darf! Summa: für die ‚Bürger für Sendling’ ist eine EU-Aufnahme der Türkei nicht akzeptabel! Alle Aktionen von tumben Europäern, dass die Türkei mit ihrem asiatischen Anteil ‚europäisiert’ werden könnte, müssen als Verrat an europäischen Interessen und als „grobfahrlässige Gefährdung Europas“ angesehen und geahndet werden! Auch für Cumali Naz ist diese Erkenntnis der ‚Reporter ohne Grenzen’ nachlesbar: von 173 Ländern der Erde gilt gerade der Iran als einer der 12 „Feinde des Internets“, also als ein ‚Feind’ freier Information! Und der Platz 103 der Türkei steht in diesem Ranking somit dort viel näher als jenen Platzierungen der freien Länder Europas. (db)
Informationen: 1) www.reporter-ohne-grenzen.de 2) Hrant Dink (15.9.1954 – 19.1.2007), Armenischer Christ d. Armenischen Apostolischen Kirche; 1980 konfiszierte der türkische Staat das armenische Ferienheim, das H. Dink mit seiner Frau betrieb unter dem Vorwand, die armenische Kirche habe das Grundstück illegal gekauft. Daraufhin begann H. Dink seine kritische journalistische Karriere. http://de.wikipedia.org/wiki/Hrant_Dink 3) Faible, n. Vorliebe, Neigung , Schwäche (für etwas: ein F. für etwas haben, besitzen(frz.: schwache, schwache Stelle); aus: WAHRIG, Dt. Wörterbuch, Bertelsmann Lexikon Verlag 4) Münchner Merkur, v. 30.03.2010, S. 2, Politik, Hauptartikel Besuch von Bk Merkel: „Warum dieser Hass“ (Aussage von Erdogan); darunter Lokalreportage und Kommentar. Darunter folgende Hinweise: ‚Die Mehrheit der türkischstämmigen Bevölkerung fühlt sich in Deutschland heimisch und hat keine Rückkehrabsichten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Zentrums für Türkeistudien (ZfT) mit 1000 Teilnehmern aus dem Jahr 2009, die nun in Düsseldorf vorgestellt wurde. 60% der Zuwanderer und der Nachfolgegeneration fühlen sich ganz oder tendenziell eher Deutschland als der Türkei zugewandt. Diese Einstellung hat in den vergangenen Jahren leicht zugenommen, Auf die Sprache nach Sprachkenntnissen sagten 58%, dass sie gut Deutsch verstünden, 32% betrachten ihre Sprachkenntnisse als mittelmäßig. In der jüngeren Generation fallen die Angaben deutlich positiver aus. (Quelle: Münchner Merkur, 30.03.2010)
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sendling & die Welt, den 24.03.2010 Föderation der Aramäer: Berichte vom ‚wahren Gesicht der Türkei’…
Erzbischof von Kloster Mor Gabriel bricht in Tränen aus!
Anlässlich der Jahrestagung der ‚Föderation der Aramäer’ in Nürnberg vom 12.-13. März 2010 schildern Augenzeugen die trostlose Lage der Christen im Irak und in der Türkei. Die Solidarität der europäischen Christen ist dringend notwendig!
Unter dem Leitwort „zwischen Hoffen und Bangen“ fand die 18. Jahrestagung der ‚Föderation der Aramäer in Deutschland’ in Nürnberg statt. Am ersten Abend berichtete u.a. der Erzbischof der assyrischen Kirche, Mar Gewargis Sliwa aus Bagdad über „die trostlose Lage der Christen in den Großstädten, allen voran in Bagdad und Mossul“. Da eine Autonomie besser als nur eine lokale Selbstverwaltung sei, forderte der Lokalpolitiker Aziz Amanuel Zebari eine feste Grundlage der Aramäer in der Kurdischen Verfassung als auch im Gesamtirak. Die Föderation der Aramäer in Deutschland (FASD) e.V., Heidelberg, berichtet zum Thema des Klosters Mor Gabriel (1): „Die kleine Delegation aus dem Turabdin konnte einen nachhaltigen Eindruck über die persönliche Situation der Klosterbewohner vermitteln. Im Vordergrund standen nicht die rechtlichen Details der fünf von staatlicher Seite gegen das Kloster angestrengten Gerichtsverfahren. Diese ziehen sich mittlerweile über zwei Jahre hin, ohne dass ein Ende in Sicht sei. Diese nervenzehrende Situation war in der Rede und den Gesichtern der Klosterbewohner zu spüren.“
Mor Timotheus spricht klare Worte gegen die Politik der Türkei „In seiner Rede prangerte der syrisch-orthodoxe Erzbischof den Druck des übermächtigen türkischen Staates an, dessen Repressalien er in den letzten zwei leidvollen Jahrzehnten zu spüren bekam. Die Versprechungen gegenüber den Minderheiten im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen, stellten sich immer und immer wieder als leer heraus. „Diese Beteuerungen tragen nur den Namen ‚Rechte’,“ so der Bischof, „das wahre Gesicht der türkischen Politik gegenüber den Aramäern offenbart sich anhand der Gerichtsverfahren gegen das Kloster.“ Denn obwohl das Gericht in Midyat festgestellt habe, dass die Ländereien dem Kloster gehören, fürchtet das Kloster immer noch, das Verfahren zu verlieren, da es „Geheimmächte im Hintergrund gibt, deren wahres Ziel es sei, die Ländereien wegzunehmen.“ erläutert der Bischof unmissverständlich. Diese Machenschaften würden von der Regierung gedeckt. „Bei anderen Minderheiten in der Türkei werden ähnliche Probleme viel leichter gelöst, wohingegen die christlichen Gemeinschaften ihr offenkundiges Recht nicht erhalten.“ sagte der mutige Bischof mit klaren Worten. Weiter hieß es, es sei „nicht zeitgemäß, im 21. Jahrhundert Menschen von Menschenrechten und Gerechtigkeit abzuschneiden, egal ob durch einen Staat, eine Partei oder einen Menschen.“
Tränen der Hoffnungslosigkeit „Insgesamt stufte der in letzter Zeit sehr gealterte Abt des Klosters Mor Gabriel die Situation als „unklar und hoffnungslos“ ein, in der es keinen Ausweg mehr gibt außer dem “Ausharren und Überdauern der Ungerechtigkeit“. Diese Hoffnungslosigkeit überkam den Erzbischof des Turabdin am Ende seiner Rede. Bei der Vermittlung der Grüße aus dem Turabdin brach er unvermittelt in Tränen aus. Die Teilnehmer der Jahrestagung, die ihn seit Jahren kennen, waren sichtlich mitgenommen. Keiner hatte ihn je so gesehen. (…) Bei dem Klostervorsteher Mor Thimotheus entlud sich die enorme Anspannung der letzten beiden Jahre, in denen er sich in seinem Kloster wie ein Gefangener fühlte, gleichzeitig aber der Weltöffentlichkeit Rede stehen muss, wie nie zuvor.“ (1)
Solidarität als Verpflichtung „Das Einstimmen des ‚Kyrie eleison’ (2) durch die Pfarrer Horst Oberkamp (3) und Ernst-Ludwig Vatter war Balsam für die bedrückte Seele. (….)…“(1) Der Bundesvorsitzende der ‚Föderation der Aramäer in Deutschland’, David Gelen, versprach die Solidarität seines Verbandes mit der ‚Solidaritätsgruppe Turabdin und Nordirak’. (df)
Informationen: 1) „Föderation der Aramäer in Deutschland (FASD) e.V“., Postfach 120457, 69066 Heidelberg; E-Mail: fasd@gmx.de; homepage: www.fasd-online.de; Bankverbindung: Deutsche Bank, Kto. 0492942, BLZ 672 700 24;
2) Kyrie eleison, aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie: Kýrie eléison (griech. κύριε ἐλέησον, „Herr, erbarme Dich“) war in vorchristlicher Zeit ein gebräuchlicher Huldigungsruf für Götter und Herrscher. Die Juden der griechischsprachigen Diaspora hatten den Kyrios-Titel auf den Gott Israels bezogen (als Übersetzung für „adonai“, vergleiche JHWH), und im frühen Christentum wurde der zur zentralen Hoheitsbezeichnung Jesu. ; Mit den Worten „Kýrie, eléison! Christé, eléison! Kýrie, eléison!“ begrüßen Christen seit den Anfängen des Christentums Jesus in ihrer Mitte.Das Kýrie folgt in der Heiligen Messe dem allgemeinen Schuldbekenntnis. Vielfach wird es gesungen. Je nach Gottesdienstanlass oder Zeit im Kirchenjahre können auch kurze Texteinschübe (Tropen) verwendet werden. Bei diesen Anrufungen handelt es sich nicht um Fürbitten, sondern um Lobpreis. Jesus Christus wird für seine Heilstaten gepriesen. Gleichzeitig stellt das Kýrie ein Bittruf um Gottes Erbarmen dar. Zum Kýrie gehören immer die altgriechischen Worte „Kýrie, eléison! Christé, eléison! Kýrie, eléison!“. In der lutherischen Messe wird auch oft die deutsche Entsprechung verwendet „Herr, erbarme Dich! Christus, erbarme Dich! Herr, erbarme Dich!“. Im gottesdienstlichen Ablaufe folgt das Kýrie dem Introitus und wird ebenfalls zwischen Chor (bzw. Kantor) und Gemeinde im Wechsel gesungen. Nach dem Kýrie folgt das Gloria in excelsis Deo (lat. „Ehre sei Gott in der Höhe“). Es gibt unzählige Variationen des Kýrie, die je nach Anlass und Kirchenjahr Verwendung finden.
3)
Türkisch-kurdischen Dialog gefordert, 02.10.2005 (Friedensratschlag) 2. Okt.
2005 ... Horst
Oberkamp,
Pfarrer,
Solidaritätsgruppe TUR ABDIN und Nord Irak 109. Prof. Dr. Norman Paech 110.
Peggy Parnass, Schriftstellerin ...
www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/.../kurden.html.
[PDF]
Offener Brief an die Europa-Redaktion der Zeitschrift Hürriyet;
Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat -
HTML-Version; Horst
Oberkamp,
Pfarrer,
Solidaritätsgruppe TUR ABDIN und Nord Irak. 109. Prof. Dr. Norman Paech. 110.
Peggy Parnass, Schriftstellerin, Journalistin ...
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Jahr |
Bruttokreditaufnahme |
Nettokreditaufnahme |
Staatsverschuldung |
Defizitquote |
|
1998 |
120,4 |
32,7 |
1153 |
2,2 |
|
1999 |
150,3 |
31,7 |
1183 |
1,5 |
|
2000 |
132,4 |
19,8 |
1198 |
−1,3 |
|
2001 |
134,1 |
6,5 |
1204 |
2,8 |
|
2002 |
179,1 |
51,7 |
1253 |
3,5 |
|
2003 |
223,5 |
62,9 |
1326 |
4,0 |
|
2004 |
241,2 |
61,7 |
1395 |
3,7 |
|
2005 |
259,8 |
31,2 |
1448 |
3,3 |
|
2006 |
261,0 |
27,9 |
1481 |
1,7 |
|
2007 |
270,5 |
19,6 |
1502 |
−0,3 |
|
2008 |
283,2 |
10,5 |
? |
? |
|
|
|
|
|
|
|
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Bruttokreditaufnahme nur für den Bund) |
||||
|
||
|
|
Die ‚Bürger für Sendling’ meinen:
mit dieser Faktenlage sollten alle polemische Debatten zwischen Türken und Deutschen über eine „Mitbeteiligung der türkischen Gastarbeiter am deutschen Wohlstand“ „ganz pauschal und ohne weitere Differenzierung“ endgültig erledigt sein! Denn eine solche Aussage ist unsinnig. (dg)
Information:
(* Hans Dieter Kaplan, Stadtrat, SPD (Finanzausschuss), auch Stellvertreter des SPD-Fraktionsvorsitzenden München, geb. 1955; Gymnasiallehrer, MA Philosophie, Linguistik, Logik und Wissenschaftstheorie)
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsverschuldung
http://www.miprox.de/Schuldenuhr.html
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, den 04.10.2009
Die Frage muss erlaubt sein: Muss unsere Gesellschaft Mittelalterliches dulden?
Schächten als muslimische Gewohnheit nicht dulden!
Nach jahrzehntelangem Disputen hatten einst 543 Abgeordnete aller Parteien im Deutschen Bundestag mittelalterliche Vorstellungen beendet: Tiere sind als Lebewesen anerkannt, der Tierschutz steht nun im deutschen Grundgesetz! Aktuell jetzt aber gerichtliche Debatten mit türkischen Muslimen: Schächten soll erlaubt werden!
Wie der Deutsche Tierschutzbund jetzt veröffentlichte, hat der Hessische Gerichtshof (VGH Kassel) Ende Mai entschieden, dass der Lahn-Dill-Kreis das Schächten von Tieren durch einen muslimischen Schlachter während eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr dulden muss. Der Muslim Rüstem Altinküpe / Aßlar hatte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen ausnahmsweise Rinder und Schafe weiter ohne Betäubung töten können.
Der Verband berichtete, „Der VGH Kassel schätzt die Aussicht auf eine Genehmigung als unwahrscheinlich ein: bei einer amtlichen Überwachung mehrerer betäubungsloser Schlachtungen im April 2009 seien erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Schlachters aufgekommen. Es wurde festgestellt, dass die Tiere unnötige Qualen über sich ergehen lassen mussten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung des VGH Kassel, da der Verband jede Schlachtung ohne Betäubung ablehnt.“ (‚Du und das Tier, 4/2009)
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 2002 das islamische Schächten ohne Betäubung unter bestimmten Auflagen erlaubt. Seither kämpfen Tierschützer darum, dass das deutsche Grundrecht ‚Schutz für die Tiere als empfindende Wesen’ in unserm Land über höchst mittelalterlich anmutende rituelle Gepflogenheiten von Menschen steht und dass Schächten ohne Betäubung verboten wird.
In unserm Land darf man wohl doch noch die Frage stellen, warum nach unserem aufgeklärtem wissenschaftlichem, gesellschaftlichen Verständnis das „Töten durch Durchtrennen der Halsschlagadern und der Luftröhre ohne Betäubung“ als mittelalterlichen, überkommenen Brauch eines Religionsverständnisses“ hingenommen werden soll.
Aktuell wird im Internet in mehreren Blogs darüber debattiert, dass der „Türkische Kulturverein Eichstätt und Umgebung“ – Mitglied im türkischen DITIB – vor dem Verwaltungsgericht München nun eine rechtliche Klarstellung fordert. Die ‚Turkishpress’ berichtet in diesem Zusammenhang vom jahrelangen Streit des „türkischen Metzger Rüstem Altinküpe“, wo „der Kreis immer wieder mit neuem Auflagen dem Metzger Schächtgenehmigungen vorenthalten oder mit strengen Auflagen zu erschweren (versucht). Seit über zehn Jahren kämpft Altinküpe vor Behörden und Gerichten für die freie Religionsausübung der Muslime.“
Ein Blick in die Geschichte der menschlichen Kulturen sollte belegen: bevor beispielsweise Hexenverbrennungen, die Todesstrafe, die Sklaven-Haltungen, die Rassentrennung in der Geschichte der Zivilisationen abgeschafft wurden, gab es oft jahrzehntelang erbitterte Konflikte, bis sich Einsicht und Vernunft endlich durchsetzen konnten.
Das Töten von Tieren zum Nutzen in der Nahrungskette des Menschen ist sicherlich nicht abzuschaffen. Aber jede Möglichkeit im Schicksal dieser Lebewesen zur Vermeidung von Leiden sollte von uns ergriffen werden. Nach europäischem Verständnis, nach unserem Zivilisationsverständnis ist ‚Schächten als Tötungsritual’ nicht mehr akzeptabel!
Nun hat das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe ein Urteil gefällt, das bei vielen Bürgern einen üblen Geschmack hinterlässt: einerseits wird beckmesserisch „dem Grundgesetz Genüge getan“; andererseits nach Meinung vieler Deutschen einer überkommenen Glaubensvorstellung einer zugewanderten Menschengruppierung gefolgt, so dass ein anderer, neuerer deutscher Grundgesetzartikel zum Schutz der Tiere als anerkannte Mitgeschöpfe hinangestellt und damit „passend hingebogen“ wird.
Nachdem auch höchste Richter – geschichtlich in Deutschland sogar nachweislich – nur Mitmenschen und Mitbürger sind mit der Option zu vollem politischen Irrtum, sind jetzt die deutschen Abgeordneten in der Pflicht, mit entsprechenden klaren Gesetzen und Regeln das „Schächten als Tötungsritual“ (Ritual: Kehle durchschneiden, verbluten lassen) in unserem Land abzuschaffen!
Informationen:
1) Artikel 20a des Deutschen Grundgesetzes: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26.7.2002 ( BGBl. I S. 2862) m.W.v. 1.8.2002.)
2) Turkishpress, 26.8.2009, 12:33; Artikel von Salih Altinbasak „Türkischer Verein will sich zum rituellen Schächten absichern.“
3) Türkischer Kulturverein Eichstätt u. Umgebung (www.ditib-eichstätt.de), Weißenburger Str. 28, 85072 Eichstätt, Tel. 08421/6699; Vorsitzender Birol Günay, Tel. 08421/934296)
4) Beispiel für Blogs 25.08.09 09:06 Uhr, News-ID: 783629: „München: Gericht muss entscheiden, ob türkischer Kulturverein Tiere schächten darf. In Eichstätt (Oberbayern) hat ein türkischer Kulturverein beschlossen, dass der Vorstand des Vereins vor das Verwaltungsgericht in München ziehen kann, um einen Prozess zu führen. Nach Meldungen des "Eichstätter Kurier" will man vor Gericht die sogenannte rituelle Schlachtung abgesichert wissen. Vom deutschen Tierschutzgesetz her, ist dieses "Schächten" nicht erlaubt und somit verboten.“
4) Deutscher Tierschutzbund e.V., Baumschulallee 15, 53115 Bonn; Tel. 0228-60496-0; Fax: 0228-60496-40; www.tierschutzbund.de/ kontakt.html; www.tierschutzbund.de; Spendenkonto: Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98, Kto. 40 444;
5) Aktuelles Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter (Bundesverfassungsgericht –Pressemitteilung Nr. 112/2009 vom 2. Oktober 2009: Beschluss vom 28. September 2009 – 1 BvR 1702/09 –
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich
Der Beschwerdeführer, ein muslimischer Metzger, streitet seit dem Jahr 1994 mit dem zuständigen Landkreis über Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG für das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2002 vom 15. Januar 2002) entschieden hatte, dass die Versagung einer Ausnahmegenehmigung Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt hatte, verpflichtete das Verwaltungsgericht Gießen im Dezember 2002 den Landkreis, neu über den Genehmigungsantrag des Beschwerdeführers zu entscheiden. Dieses Urteil wurde rechtskräftig, nachdem es Ende 2006 in letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden war. Bis dahin durfte der Beschwerdeführer auf Grund einer vorläufigen Genehmigung schächten. Die noch ausstehende Entscheidung über die endgültige Ausnahmegenehmigung traf der Landkreis erst im September 2008, nachdem der Beschwerdeführer die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2002 eingeleitet hatte. Der Landkreis erteilte ihm eine bis zum 31. Dezember 2008 befristete Ausnahmegenehmigung zum Schächten von 500 Schafen und 200 Rindern im Jahr 2008. Die von dem Beschwerdeführer für das Jahr 2009 beantragte Ausnahmegenehmigung und der gleichzeitig gestellte Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis hat der Landkreis bisher nicht beschieden. Einem Eilantrag des Beschwerdeführers gab das Verwaltungsgericht Gießen mit Beschluss vom 25. Februar 2009 statt. Der Beschwerdeführer erhielt vorläufig die Erlaubnis, pro Woche zwei Rinder und 30 Schafe zu schächten, dies allerdings nur mit der Maßgabe, dass er verschiedene näher bezeichnete Auflagen einhalte. Unter anderem wurde ihm aufgegeben, für die Anwesenheit eines Amtstierarztes beim Schächtvorgang Sorge zu tragen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf die Beschwerde des Landkreises hin auf und lehnte den Eilantrag des Beschwerdeführers ab.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und gegen die Auflage in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 25. Februar 2009 wendet, beim Schächten für eine Anwesenheit des Amtstierarztes Sorge zu tragen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs genügt dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nicht und war daher aufzuheben. Das Gericht hat den Anforderungen, die sich im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren sowohl für die Prüfung des Anordnungsanspruchs als auch des Anordnungsgrundes ergeben, nicht hinreichend Rechnung getragen. Der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes nicht gerecht, soweit dem Beschwerdeführer darin die Verpflichtung auferlegt wird, dafür Sorge zu tragen, dass während des Schächtvorgangs ständig ein Amtsveterinär anwesend ist. Diese Auflage kann der Beschwerdeführer ohne Mitwirkung des Landkreises nicht erfüllen; denn sie ist vom Verwaltungsgericht nicht für den Landkreis verpflichtend zum Bestandteil der einstweiligen Anordnung gemacht worden und kann deshalb vom Beschwerdeführer im Wege der Vollstreckung nicht durchgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht musste daher nicht darüber entscheiden, welche Auswirkungen die Einfügung des Tierschutzes in Art. 20a GG auf den Grundrechtsschutz eines gläubigen muslimischen Metzgers hat, der schächten will, um seine Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung mit dem Fleisch geschächteter Tiere zu beliefern.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit. Deshalb muss gerichtlicher Rechtsschutz insbesondere im Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorkommen. Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gießen, der sich auch der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat, der Beschwerdeführer habe lediglich einen Anspruch auf eine auf das Kalenderjahr befristete Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG lässt befürchten, dass der vom Beschwerdeführer für ein Kalenderjahr geltend gemachte Anspruch ganz oder teilweise vereitelt werden kann, je später eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung darüber ergeht. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer aufgrund der von ihm zu beachtenden Baugenehmigung nur eine gewisse Anzahl von Tieren pro Woche schlachten darf und seinen jetzt in Rede stehenden Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung entsprechend beschränkt hat. Er kann daher bei einer verspäteten Erteilung der Genehmigung Schächtungen nicht „nachholen“. Dem Beschwerdeführer kann daher eine Verweisung auf das - möglicherweise über mehrere Instanzen geführte – Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden, da es im Blick auf den zu regelnden Lebenssachverhalt kaum noch zur rechten Zeit wird abgeschlossen werden können. In einer solchen Lage müssen die Gerichte auch im Eilverfahren den geltend gemachten Anspruch möglichst sorgfältig prüfen und dürfen sich nicht nur mit einer überschlägigen Rechtsprüfung begnügen.
Die kursorischen Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs zur fehlenden Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs durch den Beschwerdeführer werden diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Sie sind nicht tragfähig und lassen keine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage erkennen. Es ist insbesondere nicht plausibel, dass der Verwaltungsgerichtshof ohne weiteres den Schluss gezogen hat, der Beschwerdeführer werde ihm kraft Gesetzes obliegende oder durch eine Ausnahmegenehmigung auferlegte Beschränkungen hinsichtlich der Abgabe des Fleisches der von ihm geschächteten Tiere missachten. Außerdem hätte der Verwaltungsgerichtshof sich nicht mit der Feststellung begnügen dürfen, der Landkreis wolle wegen Zweifeln an der Sachkunde des Beschwerdeführers als Schlachter die diesem erteilte Sachkundebescheinigung entziehen. Er hätte vielmehr prüfen müssen, ob angesichts der dafür angeführten Vorfälle eine solche Entziehung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit rechtlich Bestand haben wird.
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, den 08.03.2009
„Hamburg ist überall“: Muslime wollen Sonderwege!
Von Insa Gall, DIE WELT-ONLINE vom 06. März 2009, 02:42 Uhr http://www.welt.de/welt_print/article3327318/Sportunterricht-Ausnahmen-fuer-Muslime.html :
In Hamburg gibt es offenbar eine Vielzahl von muslimischen Mädchen, die aufgrund der religiösen Vorbehalte ihrer Eltern nicht am Schwimmunterricht oder Klassenfahrten teilnehmen. Bei den Beispielen, über die die WELT berichtete, handelt es sich demnach keineswegs um Einzelfälle.
Laut einer Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage haben allein im laufenden Schuljahr 154 Schüler muslimischen Glaubens beantragt, sich von einer Klassenreise befreien zu lassen. Im Schuljahr zuvor waren es 227. Immerhin 56 muslimische Schüler wollten sich im laufenden Schuljahr aus religiösen Gründen vom Schwimm- oder Sportunterricht befreien lassen, 74 im Jahr zuvor. Alle Anträge seien abgelehnt worden oder man habe mit den Eltern eine Einigung herbeigeführt, heißt es von der Schulbehörde.
Dabei beschreitet die Behörde in einigen Fällen aufwendige Wege, um den muslimischen Mädchen die Teilnahme am Sportunterricht zu ermöglichen, wie der Brief einer aufgebrachten Lehrerin der Schule Ritterstraße zeigt, die sich sowohl an die Behörde als auch an die Opposition wandte. Eine muslimische Schülerin wollte sich aus religiösen Gründen vom Sportunterricht befreien lassen, da der Klasse ein Junge angehöre. Die Rechtsabteilung der Behörde habe daraufhin entschieden, dass es der Schülerin möglich gemacht werden muss, an einem Sportunterricht ohne Jungen teilzunehmen, da die Religionsfreiheit des Mädchens oberste Priorität habe. So wurde zunächst versucht, den einzigen Jungen der Klasse in eine Parallelklasse umzusetzen. Doch der Junge protestierte heftig. Auch seine Eltern waren empört. Daraufhin wurde entschieden, dass ein anderer Junge mit dessen Zustimmung mit der Muslimin tauschen sollte, sodass sie nun eine reine Mädchenklasse besucht. Doch damit nicht genug: Auch der Sportlehrer musste gegen eine weibliche Kollegin ersetzt werden. "Wir fragen uns: Was kommt als nächstes?", schrieb die Lehrerin und forderte die Behörde auf, ihre Haltung zu überdenken. Diese kontert: Das Vorgehen entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Schüler einen Befreiungsanspruch hätten, wenn sie nicht getrenntgeschlechtlich unterrichtet werden könnten.
Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Bettina Machaczek, sieht Handlungsbedarf: "Wir müssen auch bei Einzelfällen stärker hinterher fassen und klarstellen, dass es in der Schule Regeln gibt, an die man sich halten muss." Sie will das Thema vor den Integrationsbeirat bringen und mit den muslimischen Gemeinden besprechen, mit denen derzeit ein Vertrag ausgehandelt wird. "Für mich ist es ein Lackmustest, wie sie sich dazu stellen", so Machaczek.
"Die Schulen stehen dem Phänomen offensichtlich hilflos gegenüber", glaubt der SPD-Abgeordnete Thomas Böwer. "Dabei haben wir es hier mit einem Integrationsproblem zu tun, das man nicht unterschätzen sollte, weil es aufgrund der demografischen Entwicklung anwachsen wird."
Kommentar der ‚Bürger für Sendling’:
Wer von den Münchner Stadträten stellt diese Anfrage an OB Ude, ob sich (und wenn ja, wie sich) diesbezüglich vergleichbare Entwicklungen in den letzten sieben Jahre für München ergeben haben?
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, den 07.03.2009
Ditib und Ditim: Vollzugsgehilfen Ankaras für ‚Großtürkei’?
Türken fordern
Christen, Türkei knechtet Christen
Ungeniert fordern die türkisch-islamischen
Religionsvereine DITIB und DITIM hierzulande Steuergelder, Rechte und Freiheiten
von Christen, für die Christen in der Türkei allerdings gibt es nichts
Vergleichbares! Schluss mit Doppelmoral und Heuchelei!
Seit vier Jahren fordert der türkische Religionsverein
DITIM den Münchner Bürgern Grund und Boden, Steuergelder, Solidarität,
Bürgersinn und Schafsgeduld ab. Mit Bürgerstreit und
nach Gerichtsverfahren will die DITIM am Gotzinger Platz im Münchner
Stadtteil Sendling in ein denkmalgeschütztes Bauten-Ensemble mit der
katholischen Kirche St. Korbinian und dreier öffentlichen Schulen unbedingt eine
türkische Zentralmoschee mit zwei Minaretten, Mini-Medina usw. hineinbauen! Zum
Entsetzen einheimischer Bürger unterstützt die SPD mit OB Ude (SPD) das
Vorhaben, Unterstützer sind auch die grüne und rosa Partei. Diese Parteien haben
auch jahrelang städtische Steuergelder ausgegeben für DITIM-Vereinsbelange:
Steuergelder für Planungen, verlorene Rechtsstreite, gestundete Millionen Euro
und verlorene Zinsen für Grund und Boden, für von DITIM nicht bezahlte
Steuerschulden… Nur 43 DITIM-Vereinsmitglieder haben diese umstrittenen
Planungen angestoßen für ein türkisch-islamisches Zentralmoschee-Projekt, das
insgesamt auf 16 Millionen Euro geschätzt wird!
Zusätzlich sollen nun nach dem Willen der rotrosagrünen Stadtparteien Münchens mit dem türkischen Pülümür-Ehrenbürger OB Ude an der Spitze die Münchner Bürger als Vorbedingung (!) für diese Moschee-Pläne jetzt noch ein mehrstöckiges Auto-Parkhaus direkt hinter der geplanten Zentralmoschee mit einigen Millionen Euro finanzieren! Obwohl die Schuldenlage Münchens mit Milliarden Euro prekär ist! Obwohl durch Steuerausfälle eine ‚wirtschaftlich schwierige’ Gesamtsituation auf die Münchner Bürger zukommt!
Dabei hat die DITIB/Köln eigene Pläne für ihre Kölner
Zentralmoschee, will keine Millionen nach München pumpen: der Münchner
DITIM-Vorstand Mehmet Emin Curuk, Maschinenschlosser, ist nun entnervt als
Vorstand zurückgetreten, hofft aber bezüglich des türkisch-islamischen
Zentral-Moscheeprojekts auf Hilfe „von den Obrigkeiten“ der Türkei.
Das Verhalten der Obrigkeiten in der Türkei gegenüber
Christen jedoch ist aktuell Thema der Katholischen Kirche, die für 2008/2009 das
‚Paulusjahr’ begeht.
Bei aller Dialogbereitschaft der Katholischen Kirche stellen immer mehr Betroffene und Würdenträger fest, dass die aktuelle Politik der Türkei im Bereich der Religionen nicht die europäischen Mindeststandards erfüllt. Die vatikanische Nachrichtenagentur veröffentlichte am 03.03.2009 eine Ansprache des Papstes Benedikt XVI, der auf „die pastoralen Herausforderungen in der Türkei“ hinwies: „Der Papst (…) würdigte die Opferbereitschaft vieler Priester und Laien, die ‚manchmal bis zur höchsten Hingabe ihres Lebens Zeugnis für die Liebe Christi abgelegt haben, wie etwas der Priester Andrea Santoro. Möge diese wunderbare Geschichte für euere Gemeinden, deren Glaubenskraft und Opferbereitschaft in Situationen der Prüfung ich kenne, nicht nur die Erinnerung an eine ruhmreiche Vergangenheit darstellen, sondern die Ermutigung, den vorgezeichneten Weg großherzig weiterzuverfolgen und unter ihren Brüdern die Liebe Gottes zu jedem Menschen bezeugen.“
In diesen Tagen erschien in München eine Schrift der
Katholischen Akademie, München, worin der für die Türkei zuständige Bischof
Luigi Padovese über die Probleme der „Aktuellen Situation und
Zukunftsaussichten der Christen in der Türkei“ referierte. Einst war die
heutige Türkei ein christliches Land, von dem aus durch Paulus und seine
Nachfolger Europa christianisiert wurde. Selbst nach dem Osmanischen Reich
stellten die Christen 1927 noch 20% der Bevölkerung – doch nach aller Drangsal
gibt es heute in der gesamten Türkei nur noch etwa 100.000 Christen (0,15%).
Bischof Padovese sagt zur heutigen Situation, dass
„das 1923 gegründete Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) 1961 eine Sonderstellung in der türkischen Verfassung erhielt. Es ist ein Kernstück in der Polemik über die Laizität des türkischen Staates, weil es der direkten Kontrolle des Premierministers untersteht und sich ausschließlich um die sunnitische Religion kümmert. Dadurch diskriminiert das Präsidium die anderen Religionen“. „Somit hat der Staat nicht nur sein Neutralitätsgebot gegenüber allen Religionen aufgegeben, sondern sich vor allem ein Interpretations- und Kontrollmonopol über diesen Glauben angeeignet’ (zitiert nach Karakas)…. (…) Die höchst unterschiedliche staatliche Handhabung des Laizismusprinzips belastet neben den christlichen Minderheiten auch die Aleviten. Die Verbindung ‚Türke ist gleich sunnitischer Moslem’ führt dazu, dass das Christentum mit dem Türkentum nicht kompatibel erscheint… (…) Während sich die Situation der sunnitisch-islamischen Gruppe ständig verbessert hat, kann man bei den religiösen Minderheiten lediglich eine Verschlechterung beobachten… (…). Tatsächlich hat die Kirche aufgrund der Leugnung ihres Rechtsanspruchs nicht nur administrative und ökonomische Verluste erlitten, sondern zugleich spirituelle Einbußen erlitten. Das bestätigt die Tatsache, dass es in der Türkei keine rechtliche Sicherung christlichen Lebens gibt. Keine Pfarrei, keine Diözese, keine Ordensgemeinschaft verfügt über einen gesicherten rechtlichen Status… (…), (sie) ...unterliegen oftmals den Launen des jeweiligen Dienstgebers. Außerdem ist es weder möglich, Kirchen zu bauen noch konfessionelle Schulen oder Priesterseminare zu eröffnen. Mangels Rechtsfähigkeit haben wir kein Recht auf Immobilien… (…) Auf dem Hintergrund dieser wenigen Fakten, die schlaglichtartig die Spannungen zwischen dem türkischen Staat und den Christen aufzeigen, wundert nicht, dass in der Vergangenheit immer mehr Christen die Türkei verlassen haben. Andere haben, zumindest formal, ihren christlichen Glauben aufgegeben, um sich der neuen Situation anzupassen. Die meisten von ihnen wurden Aleviten, weil diese religiöse Strömung einige Kontaktpunkte mit dem Christentum hat... (…) Tatsächlich ist der Druck gegenüber den sogenannten Minderheiten noch immer sehr groß: Steuern, Kontrollen, Diskriminierungen…“ (…)
Bisherige Eingaben, Gemeinsame Offene Briefe, Vorstöße und Bitten des Vatikans, der Ortskirchen (23.09.2003, gemeinsamer Offener Brief der Armenisch-orthodoxen Kirche, der Griechisch-orthodoxen Kirche, der Syrisch-orthodoxen Kirche und der katholischen Kirche), des Kölner Kardinals Meisner usw. auch an den türkischen Regierungschef Erdogan bewegten nichts. Der türkische Außenminister (am 20.12. 2002) lehnte sogar irgendeine Anerkennung der Katholischen Kirche in der Türkei als „unvereinbar mit dem in der Verfassung verankerten Prinzip des laizistischen Staats“ ab.
1. Kommentar der ‚Bürger für Sendling’:
Seit vier Jahren wehren sich die ‚Bürger für Sendling’ gegen die „Multikulti-Allreligionspolitik“ von OB Ude (SPD), die SPD, die Grünen / Rosa Liste. Sie vermuten, dass deren politisches Denken und Handeln aus einer gewissen sektoralen „Bildungs- und Religionsferne“ als auch von persönlichen Intentionen her bestimmt wird.
Deswegen drängen sich manchen der ‚Bürger für Sendling’ allgemeine Verdachtsmomente auf, beispielsweise:
Doppelmoral, die manche Stadtteil- und Rathauspolitiker oder Funktionäre vorzugsweise dann zelebrieren, wenn es ihnen eigennützlich erscheint,
Doppelmoral der türkisch-islamischen DITIB und DITIM-Organisationen, die einer „Obrigkeit“ verpflichtet sind, die für die islamische Türkei und das christlich-säkulare Europa offensichtlich zweierlei Maßstäbe anlegt;
Heuchelei, die stammtischfähig oft gegen die „Religion“ wettert, aber mit dem Schlagwort ‚Religionsfreiheit’ oft Andersdenkende diskreditiert und insgesamt dadurch möglicherweise ‚nützliche Dummschwätzer’ motiviert.
2. Informationen
2.1. Das 9. Treffen der Vorsitzenden der Bischofskonferenzen findet vom 3.-8.März in der Türkei, v.a. in Antiochia und Tarsus statt anlässlich des dessen Geburtstags vor 2000 Jahren. Besucht wird auch Mopsuestia (das heutige Yakapinar), wo Bischof Theodor im 4.Jahrhundert wirkte – und von dort aus die „erste Konzeptualisierung der Wirklichkeit der menschlichen und göttlichen Natur in der einzigen Person Jesu Christi“ erfolgte. Am 7.3. wird die Bischofskonferenz von S.H. Bartholomäus, des Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, empfangen. (aus ZENIT, 3.3.2009)
2.2. Don Andrea Santoro, katholischer Priester (60), wurde am 5.2.2006 in seiner Kirche in Trabzon / Türkei mit zwei Schüssen in den Rücken niedergestreckt. Bevor der Täter flüchtete, rief er – so eine Augenzeugin – „Allahu Akbar!“ Santoro hatte sich 2000 freiwillig für die Mission in die Türkei gemeldet.
2.3. Zitate Papst Benedikt: 3.3.2009, www.ZENIT.org
2.4. Zur Debatte 2/2009, S. 30: Bischof Luigi Padovese ruft die schwierige Situation der Christen in der Türkei in Erinnerung
2.5. „…nützliche Dummschwätzer’: Der Dummschwätzer – Wikipedia
Der
Dummschwätzer
(Originaltitel: Liar Liar) ist eine US-amerikanische Filmkomödie aus dem Jahr
1997. Der Regisseur war Tom Shadyac, das Drehbuch schrieben ...
de.wikipedia.org/wiki/Der_Dummschwätzer
- 33k –
Im Cache
-
Ähnliche Seiten
1. Willkommen
bei den Dummschwaetzer.com;
2001 by
Dummschwaetzer.com.
Last Update 09.08.08 ...
www.dummschwaetzer.com/
- 2k -
Im Cache
-
Ähnliche Seiten
2. Verfassungsgericht: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein ...
30. Dez. 2008 ... Wann ist
ein Schimpfwort eine Beleidigung? Das Verfassungsgericht überrascht mit einer so
simplen wie weitreichenden Begründung: Inhalt und ...
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598905,00.html
-
Ähnliche Seiten
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, 15.12.2008
Konträre türkisch-islamische Aktivitäten in den Hauptstädten München
und Midyat
Wird so getürkt? Dann reden wir deutsch!
München, Dezember 2008.
Die türkisch-islamische DITIB/DITIM München und der Münchner OB Ude (SPD,
Ehrenbürger der anatolischen Stadt Pülümür, wo er ein
‚Christian-Ude-Kulturzentrum’ „eröffnete“) wollen aktuell trotz größter
Geldschwierigkeiten und Defizite gegen den Widerstand einheimischer Bevölkerung
am denkmalgeschützten Gotzinger Platz in Sendling als Neubau die
türkisch-islamische Zentralgroßmoschee München erzwingen.
Midyat, Dezember 2008. Die Türkei will aktuell unter offensichtlich
fadenscheinigen Vorwänden die Enteignung eines der ältesten christlichen
Zentren, des 397 n.Chr. gebauten Klosters St. Gabriel, das im Gebiet Tur Abdin
der geistliche, geistige und kulturelle Mittelpunkt für rund 3.000 in der
Südost-Türkei lebende aramäische Christen ist, durchführen: Kirche und Kloster
sollen geschlossen, zum Museum erklärt, die Mönche vertrieben werden.*
Auch wenn Münchner „Trialoggutmenschen“ immer weiter die Zentralmoschee fordern,
obgleich in Sendlinger Bürgerversammlungen immer wieder auf offensichtliche
Ungleichheiten im Denken und Handeln von islamischen Religionsvertretern
hingewiesen wurde: alle Toleranz hat Grenzen, sonst wird sie zur Dummheit!
Die ‚Bürger für Sendling’ unterstützen den Appell des evangelischen
Landesbischofs von Württemberg, Frank Otfried July (54), dem sein Vorgänger bei
der Stabübergabe „den Mut des heiligen Geistes“ wünschte: dieser Bischof July
protestierte am 26.11.2008 scharf gegen das Vorhaben der türkischen Behörden,
eines der ältesten Klöster der Christenheit auszulöschen (BfS).
Die ‚Bürger für Sendling’ geben folglich
diese Informationen weiter (Text-Übernahme)*:
Scharfe Kritik von Württembergs Bischof an türkischer Justiz
„S t u t t g a r t (idea) 30.11.2008. Die drohende Enteignung eines christlichen
Klosters in der Türkei hat der württembergische Landesbischof Frank Otfried July
(Stuttgart) scharf kritisiert. Im August begann ein Verfahren in der
südosttürkischen Bezirkshauptstadt Midyat mit dem Ziel, das syrisch-orthodoxe
Kloster St. Gabriel im Gebiet Tur Abdin (Berg der Gottesknechte) zu schließen
und die Gebäude benachbarten kurdisch-arabischen Dörfern zu übergeben. Den
Mönchen wird vorgeworfen, Studenten zu missionarischen Tätigkeiten zu erziehen
und keine Steuern zu zahlen.
Am 24. und 31. Dezember soll weiter verhandelt werden. Das 397 n. Chr. gebaute
Kloster St. Gabriel ist Sitz einer der ältesten Kirchen der Welt und
geistlicher, geistiger und kultureller Mittelpunkt für rund 3.000 in der Türkei
lebende aramäische Christen. Aufgrund von Verfolgungen, Ermordungen und
staatlicher Unterdrückung sowie durch systematische Übergriffe fanatischer
Muslime flohen mehr als 300.000 Kirchenmitglieder nach Europa.
In Deutschland gibt es etwa 90.000 syrisch-orthodoxe Christen. Laut July wäre
die Schließung des Klosters ein weiterer Schritt, die Lebensgrundlagen von
Christen im Gebiet des Tur Abdin zu zerstören. Absicht der türkischen Justiz sei
es, die Bewohner des Kloster St. Gabriel zu vertreiben und das Kloster als
christliches Zentrum auszulöschen. Damit würden die Christen ihrer Wurzelgründe
beraubt, kritisierte July vor der Landessynode in Stuttgart. Er kündigte einen
Protest bei den türkischen Vertretern in Deutschland an: „Ich werde unermüdlich
für die Christen in der Türkei sprechen, so wie ich bei uns für türkische
Muslime in Deutschland eintrete.“ Zugleich appellierte July an andere Kirchen
und Menschenrechtsorganisationen, den bedrohten Christen in der Türkei
brüderlich zur Seite zu stehen.“
Klosterschließung in der Türkei verhindern!
„Stuttgart, 26. November 2008. Zum Abschluss der dreitägigen Landessynode
richtete der evangelische württembergische Landesbischof Frank Otfried July
einen dringenden Appell zu „brüderlichem Handeln“ an Kirchen und
Menschenrechtsorganisationen. Es gelte alle diplomatischen Kanäle zu aktivieren
um die Schließung des Klosters St. Gabriel in der Türkei zu verhindern.
Hintergrund sei eine Entscheidung der türkischen Justiz, das Kloster St.
Gabriel, eines der ältesten intakten Klöster weltweit, zu enteignen und in ein
Museum zu verwandeln.
In dem im Jahr 397 n. Chr. gegründeten Kloster würden derzeit 60 Personen leben,
erklärte July. Neben den Bewohnern, dem Erzbischof, Mönchen, Nonnen und
Internatsschüler, beherberge das Kloster in jedem Jahr auch ca. 70.000
Touristen. Ziel der türkischen Justiz sei es nun, die Bewohner zu vertreiben und
den klösterlichen Grundbesitz zu Gunsten benachbarter kurdisch-arabischer Dörfer
zu enteignen. Die umliegenden arabischen und kurdischen Dörfer würden nach
Angaben der Syrisch-Orthodoxen Kirche die Enteignung des Klosters systematisch
vorantreiben und wollten es als christliches Zentrum auslöschen. Das Verfahren
gegen das Kloster sei der Anfang der Bemühungen, alle Klöster im Tur
Abdin-Gebiet in Besitz zu nehmen. (PM/ JF)“
Eskalation im Tur Abdin - das Kloster Mor Gabriel
„FRANKFURT, 3. Dezember 2008. Es begann im Sommer mit einem Streit um Land. Doch
mittlerweile ist der Streit um das Kloster Mor Gabriel in der Nähe der Stadt
Midyat in der Provinz Mardin im Tur Abdin in der Südosttürkei weiter eskaliert.
Gegen den Erzbischof Timotheos Samuel Aktas selbst wurde, wie aus Midyat
berichtet wird, von drei Bürgermeistern aus der Umgebung Anzeige erstattet. Dem
Kloster war vorgeworfen worden, verbotenerweise bauliche Veränderungen
vorgenommen, Teile abgerissen sowie auf muslimischen Gräbern gebaut zu haben.
Mor Gabriel hatte Mauern errichtet, um die eigenen Äcker und Wälder zu schützen.
Nun muss sich der Bischof sogar gegen den absurden Vorwurf wehren, das Kloster
habe eine Moschee zerstört.
Das Kloster Mor Gabriel ist Zentrum der syrisch-orthodoxen Kirche im Gebiet des
"Berges der Gottesknechte" - so die Übersetzung von Tur Abdin - und entstand
schon im Jahre 397 nach Christus. Es ist eines der ältesten Klöster der
Christenheit überhaupt. In dem Kloster leben 75 Mönche und Nonnen; ungefähr
vierzig Schüler erhalten Unterricht in der Sprache Turoyo, die eine Abart des
Syrisch-Aramäischen (Syriac) ist. Im Sommer hatten drei kurdische Dörfer in der
Umgebung Anspruch auf den Boden erhoben, auf dem dieses uralte Symbol
christlicher Kultur im Orient steht. Das Kloster habe zudem bei Umbauten und
durch das Hochziehen von Mauern ihre Dorfgrenzen verletzt sowie hundert Hektar
Wald und Weideland, das man für das eigene Vieh benötige, "okkupiert". Ein
erstes Urteil hatte zu einer Festlegung auf erst unlängst erstellte Kataster
durch das zuständige Amt geführt, die dem Kloster allerdings zu einem
gebietsmäßigen Nachteil gereichen. Das Kloster beruft sich auf seinen Status als
Stiftung, auf die alten Eigentumstitel aus der osmanischen Zeit und auf
Abmachungen mit den kurdischen Aghas in der Region nach dem Zweiten Weltkrieg.
Auch habe der Landrat vor Jahren dem Bau eines Hubschrauberlandeplatzes und
eines Fußballfeldes für die Schüler zugestimmt, ohne dass die Bürgermeister
dagegen jemals Einspruch erhoben hätten.
In den vergangenen Jahrzehnten hatte der größte Teil der Syrisch-Aramäisch
sprechenden, christlichen Bevölkerung (Süryani) den Tur Abdin verlassen. Erst in
jüngster Zeit hat eine Rückkehrbewegung eingesetzt, die auch zu einer Belebung
des Klosters Mor Gabriel führte. Längst ist es wieder zu einem Pilgerort für die
syrisch-orthodoxen Christen geworden. Unter den zehn Anklagepunkten, welche die
kurdischen Bürgermeister von Yayvantepe, Eglence und Çandarli jetzt dem
Erzbischof vorhalten, ist besonders der dritte interessant: "Die Kirche ist
aktiv bei der Ausführung von missionarischen Tätigkeiten mittels Kindern
zwischen zehn und zwölf Jahren (damit sind offenkundig die Schüler gemeint),
deren Herkunft unbekannt ist." Vieles spricht dafür, dass eher die christliche
Erziehung als der Streit um bauliche Veränderungen der wirkliche Hintergrund
dieser Ereignisse ist. Nationalisten und religiöse Eiferer lehnen ein
christliches Engagement als angeblich "bedrohlich" für den türkischen Staat ab
(99 Prozent aller Türken sind Muslime), der aber offiziell als laizistisch gilt.
So mag dieses juristische Kesseltreiben gegen das Kloster eher politische als
rechtliche Hintergründe haben. Die Regierungspartei AKP unterstützt am Ort
das Vorgehen der Bürgermeister gegen das Kloster. Am 19., 24. und 31.
Dezember wird in der Sache weiter verhandelt werden. Es sieht so aus, als
wollten sich die kurdischen Nachbarn mit Hilfe eines Strafprozesses den Grund
und Boden Mor Gabriels (zumindest teilweise) aneignen. Angesichts der ohnehin
üblen Situation der Christen und anderer Minderheiten in Teilen des
irakisch-syrisch-türkischen Grenzgebietes kommt diesen Ereignissen eine
zusätzliche politische Brisanz zu. (Wolfgang Gunther Lerch)“
(o.a. Artikel wurden vom Informationsdienst der Van Gogh-Gesellschaft übernommen)
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Werbung
...........................................
...........................................